Manche Gesellschafter bieten ihre Gesellschaftsanteile zum Verkauf an. Die Anteile vermitteln ein ausschließliches Sondernutzungsrecht an einer Parzelle, die mit einem leichten Freizeithaus (sog. Habitation Légère de Loisirs – HLL) bebaut ist. Eine Liste der Verkaufsangebote ist im Büro der Domaine verfügbar. Sie kann auch über das Kontaktformular angefordert werden. Außerdem bieten Immobilienmakler in der Region Objekte in der Domaine an.
Notre Foire aux questions
Die Antwort auf alle Ihre Fragen
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Wie werde ich Gesellschafter?
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Kann ich ganzjährig dort wohnen?
Nein, der Flächennutzungsplan (Plan d´Occupation du Sol – PLU) der Gemeinde von Le Muy sieht vor:
die Einrichtung eines Hauptwohnsitzes oder der dauerhafte Aufenthalt dort sind verboten.
Die Nutzung ist nur als Zweitwohnsitz zu Erholungszwecken gestattet. -
Handelt es sich um eine Miteigentumsgemeinschaft?
Nein, die SCI ist eine Immobiliengesellschaft französischen Rechts deren Verwaltung und Funktionsweise sich nach dem französischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Code Civil) richtet. Die gesetzlichen Regelungen über Miteigentumsgemeinschaften sind nicht auf unsere SCI anwendbar.
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Darf ich alle Arbeiten durchführen, die ich möchte?
Nein, der Grund und Boden gehört der SCI, die ihre Zustimmung erteilen muss. Je nach Art der geplanten Arbeiten kann auch die Zustimmung der Gemeinde erforderlich sein.
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Muss ich Grundsteuer und Wohnungssteuer zahlen?
Ja, jeder Gesellschafter muss die Grundsteuer (sog. „taxe foncière“) ebenso wie die Wohnungssteuer (sog. „taxe d´habitation“) zahlen, die für Zweitwohnsitze veranschlagt wird.
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Ist die Domaine in einem Gebiet mit erhöhter Waldbrandgefahr gelegen?
Die Domaine befindet sich in dem ausgedehnten und wunderschönen Maurenmassiv, dessen bewaldete und mit mediterraner Vegetation bewachsene Flächen im Falle der Trockenheit sehr verwundbar sind.
Man muss daher die Regeln betreffend den Gebrauch von Feuer berücksichtigen; darf keine Zigarettenkippen auf den Boden werfen und nur Gas- oder Elektrogrills benutzen.
Überdies sind die Regelungen betreffend den Zugang zum Maurenmassiv zu beachten, die jeden Abend für den folgenden Tag von der Präfektur des Departement Var in Toulon veröffentlicht werden. Die Nichteinhaltung dieser Regeln ist bußgeldbewehrt.